Kirchliche Hochzeit ohne standesamtliche Eheurkunde?


Eine im Jahr 2009 vollzogene Änderung des Personenstandsgesetzes hat die Notwendigkeit eine standesamtliche, vor der kirchlichen Eheschließung durchzuführen aufgehoben. Seitdem ist es in den katholischen Kirchen erlaubt sich zu trauen, ohne sich zuvor beim Standesamt das Ja-Wort gegeben zu haben.

Selbst wenn in Deutschland die Anzahl der kirchlichen Ehen nur ein Drittel der standesamtlichen Trauungen jährlich entspricht, ist diese Gesetzänderung, beispielsweise für Paare, die aus verwitweten Personen besteht, wichtig.

Vor dem Gesetz bleiben die Paare, die sich ausschließlich für die kirchliche Ehe entscheiden ledig. Dabei sollte man auch die steuerlichen Konsequenzen bedenken und abwägen.

Die evangelische Kirche hat bei ihren Vorgaben zur Eheschließung nichts verändert und verlangt von den Brautpaaren weiterhin die Eheurkunde vom Standesamt.